Liebe Kundinnen und Kunden,
in letzter Zeit häufen sich die Anfragen hinsichtlich der Garantieleistung beim Kauf von IDC-Produkten. Verwirrung stiftet immer wieder der Begriff: „Garantie“.
Beim Verkauf von Waren erhält der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf „Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers und sie gilt europaweit. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese „Gewährleistung“ irrtümlich oft als „Garantie“ bezeichnet. Der Unterschied zur „Garantie“ ist aber wesentlich: Die Ansprüche aus der „Gewährleistung“ bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Beispiel: Sie wohnen in Deutschland und kaufen ein Gerät bei einem Händler in Großbritannien. Dieses Gerät hat nach 5 Monaten einen Defekt, der nicht durch Fehlbedienung entstanden ist. In diesem Fall greift die gesetzliche „Gewährleistung“. Allerdings haben Sie diesen Gewährleistungsanspruch nur dem Händler gegenüber, nicht dem Hersteller. Das heißt, Sie müssen das Gerät zurück an den Händler in Großbritannien schicken, um ihre Ansprüche geltend machen zu können, da der Händler Vertragspartner ist, nicht der Hersteller.
Anders die „Garantie“. Bei der „Garantie“ handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Leistung des Herstellers. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Idealfall mit Leistungen rechnen können, die über denen der „Gewährleistung“ liegen und Sie sich im Schadensfall direkt an den Hersteller wenden können. Voraussetzung für diese Verpflichtung des Herstellers ist das Zustandekommen eines Garantievertrages zwischen Ihnen und dem Hersteller.
Hersteller bieten eine bis auf 5 oder mehr Jahre erweiterte Herstellergarantie. Um diese Garantie zu bekommen (Garantievertrag), müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1.) Die durch IDC vertretenen Produkte müssen bei einem durch IDC Klaassen autorisierten Händler gekauft worden sein. Für Produkte, die bei nicht von IDC Klaassen autorisierten Fachhändlern gekauft wurden, übernimmt IDC Klaassen keinerlei Leistungen wie Beratung, Service oder Reparaturen. Alle autorisierten Händler finden Sie in der IDC-Klaassen Händlersuche.
2.) Sie müssen das Produkt auf der IDC-Klaassen Webseite idc-klaassen.com unter dem Menüpunkt Produktregistrierung zusammen mit dem Kaufbeleg registrieren. So ist sichergestellt, dass das Kaufdatum stimmt und das Gerät bei einem autorisierten Händler gekauft wurde.
Mit dieser Registrierung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer von 2 Jahren eine Herstellergarantie entsprechend den Herstellervorgaben und ihr Ansprechpartner im Schadensfall sind wir (IDC Klaassen), über Ihren Händler.
Hier gibt es mehr Informationen
Wenn Sie Fragen zum Thema Garantie haben oder sich nicht sicher sind, rufen Sie uns an +49(0)231/9860-285 oder schreiben Sie uns: info@idc-klaassen.com . Wir helfen Ihnen gerne weiter.